Support/Fernwartung
Sie sind im Begriff, eine gemeinsame PC-Sitzung mit einem Support-Mitarbeiter der Firma Random GbR, Ostrach herzustellen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen dieser kostenpflichtige Service nur während unserer Geschäftszeiten und nach telefonischer Absprache mit unseren Mitarbeitern zur Verfügung steht.
Für die Nutzung dieses Angebotes ist es nach Art. 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zwingend notwendig, dass Sie mit uns einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten abschließen, den Sie hier herunterladen können. Nachdem Sie diesen gelesen, ausgefüllt und unterschrieben an uns gesandt haben, kann die Fernwartung von uns durchgeführt werden.
Fernwartungsbedingungen
Für den Fernwartungsvorgang durch Random GbR, Ostrach gelten die nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
Vertragsverhältnis
Die Beauftragung unserer Fernwartungs-Dienstleistungen erfolgt im Rahmen eines Dienstvertrages gem. § 611 BGB.
Leistungen
Random GbR, Ostrach führt Fernwartungsarbeiten nur auf Weisung des Auftraggebers von hierzu autorisierten Mitarbeitern ordnungsgemäß durch. Random GbR, Ostrach begrenzt die Datenzugriffe und den Kreis der Daten des Auftraggebers einsehenden Mitarbeiter auf das Erforderliche. Random GbR, Ostrach lässt Fernwartungsarbeiten nur von solchen Personen ausführen, die auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) verpflichtet und belehrt sind.
Zweckbindung
Personenbezogene Daten, die Random GbR, Ostrach im Rahmen der Fernwartung bekannt werden, darf Random GbR, Ostrach nur für Zwecke der Fernwartung verwenden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Daten, die Random GbR, Ostrach übermittelt werden oder die vom DV-Systems des Auftraggebers auf sein eigenes kopiert wurden.
Technische Maßnahmen/Datenschutz
Ohne eine aktive Freischaltung der Software seitens des Auftraggebers wird keine Fernwartung durchgeführt. Die dazu verwendete Software ist so konfiguriert, dass eine aktive Freischaltung durch den Auftraggeber erforderlich ist.
Random GbR, Ostrach eingeräumte Zugriffsrechte werden nur in dem Umfang genutzt, wie es zur Durchführung der Fernwartungsarbeiten notwendig ist.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Fernwartungsarbeiten von einem Kontrollbildschirm aus zu verfolgen und jederzeit abzubrechen. Dem Auftraggeber ist es gestattet, die Fernwartungsaktivitäten des Auftragnehmers mit Datum, Uhrzeit und Benutzerkennungen zu protokollieren und diese Protokolle ein Jahr aufzubewahren.
Eine Datenübertragung (Download, Filetransfer) auf seine eigene DV-Anlagen nimmt Random GbR, Ostrach nur vor, wenn sie unerlässlich ist. Diese Daten werden durch technische und organisatorische Maßnahmen von anderen Daten getrennt und vor dem Zugriff anderer als mit der Fernwartung beauftragter Personen geschützt.
Der Auftraggeber trägt selbst dafür die Verantwortung, dass eine aktuelle Datensicherung in geeigneter Form vorliegt und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernüftige Wiederherstellung von verloren gegangenen Daten gewährleistet ist. Mit Zustimmung zur Fernwartung bestätigt der Auftraggeber, entweder eine tagesaktuelle Datensicherung auf einem externen Speichermedium vorliegen zu haben oder auf sämliche Ansprüche gegen die Random GbR, Ostrach zu verzichten, die aufgrund eines Datenverlustes, der durch eine externe Datensicherung hätte verhindert werden können, geltend gemacht werden könnten. Gewährleistungsansprüche oder Schadenersatzansprüche aufgrund verloren gegangener Daten sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Mit Ausnahme der gesetzlichen Haftung für Vorsatz ist jede Haftung von Random GbR, Ostrach ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden. Die Verantwortung für alle Sicherheitsmaßnahmen incl. Virenschutz, Firewallkonfiguration und das Einspielen von Sicherheitsupdates liegt beim Auftraggeber.
Gerichtsstand
Die Parteien verreinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses entstehen wird Bad Saulgau als Gerichtsstand vereinbart.
Sollten einzelne Bedingungen gegen bestehendes Recht verstoßen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.